Kosten, Honorar und Widerrufsrecht
Die Leistungen von Dr. Nikolaus Walkner werden durch die Kooperationskanzlei Trummer & Thomas Rechtsanwälte GmbH verrechnet und vereinnahmt.
So individuell wie jeder Fall, ist auch die dazugehörige Honorarvereinbarung. Dr. Nikolaus Walkner ist stets bemüht um bestmögliche Transparenz der mit seinen Leistungen verbundenen Kosten. Bitte beachten Sie deshalb vor der Kontaktaufnahme die nachstehenden Auskünfte für die spezialisierten Dienstleistungen von Dr. Nikolaus Walkner.
ERSTGESPRÄCH UND HONORARVEREINBARUNG
Eine erste Anfrage über E-Mail oder das Kontaktformular ist nicht mit Kosten verbunden.
Für ein telefonisches Erstgespräch im Ausmaß von höchstens 30 Minuten wird ein reduzierter Stundensatz in Höhe von EUR 200,- netto zzgl 20% USt (EUR 240,- brutto) verrechnet. Der Zweck des Erstgespräches liegt in der Schilderung der Anfrage und im Bedarfsall der Terminvereinbarung. Dabei kommt es noch zu keiner Rechtsauskunft oder Beratung. Sofern im Anschluss an das Erstgespräch Unterlagen und Informationen zur inhaltlichen Durchsicht und Beurteilung an Dr. Nikolaus Walkner übermittelt werden ist der damit verbundene Aufwand nicht von der Leistung eines Erstgespräches gedeckt, sondern bereits mit Kosten verbunden.
HONORARVEREINBARUNG, STUNDENSATZ und TARIF
Sofern es nach einem Erstgespräch zu einer Beauftragung kommt, ergibt sich der Honraranspruch von Dr. Nikolaus Walkner aus der zwischen ihm und seinem Auftraggeber (Mandanten) individuell getroffenen Vereinbarung. Im Einzelfall sind dabei auch Pauschalvereinbarungen möglich. Diese Pauschalvereinbarungen werden unter Berücksichtigung des erwartbaren Zeitaufwandes unter Zugrundelegung des Stundensatzes von Dr. Nikolaus Walkner angeboten und vereinbart.
Wird keine Pauschalvereinbarung getroffen, verrechnet Dr. Nikolaus Walkner sein Honorar grundsätzlich nach Zeitaufwand auf Grundlage eines Stundensatzes in Höhe von EUR 350,- netto zzgl 20% USt (EUR 420,- brutto). Die kleinste verrechenbare Zeiteinheit beträgt 15 Minuten. Bitte beachten Sie, dass auch die für das Abfassen von E-Mail Nachrichten aufgewendete Zeit von kostenpflichtigem Zeitaufwand mitumfasst ist.
Alternativ zur Stundensatzvereinbarung kann auch das Österreichische Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) zur Anwendung gelangen, wenn keine andere Vereinbarung über die Honorarabrechnung getroffen wird, so insbesondere bei Verfahren vor Behörden und Gerichten.
Den aktuellen Stand des RATG finden Sie im öffentlich im Internet einsehbaren Rechtsinformationssystem (RIS).
Die Allgemeinen Honorarkriterien (AHK) dienen zum Schutz des Auftraggebers (Mandanten) der Beurteilung über die Angemessenheit des Honorars. Sie sind von der Vertreterversammlung des österreichischen Rechtsanwaltskammertags am 07.10.2005 beschlossen und kundgemacht worden.
Den aktuellen Stand der AHK finden Sie auf der öffentlich im Internet einsehbaren Website des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK).
Mit einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ist die Entrichtung gesetzlicher Gerichts- und Verwaltungsgebühren verbunden. Diese Aufwendungen sind nicht im Honorar enthalten, sondern werden als Barauslagen diesem hinzugerechnet. Ebenso werden Porti und Kopien sowie Fahrt- und Übernachtungsspesen bei auswärtigen Terminen gesondert nach Aufwand verrechnet.
RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG
Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, besteht die Möglichkeit, dass diese die Kosten von Dr. Nikolaus Walkner, Gerichtskosten und die Kosten Ihres Gegners übernimmt. In welchen Rechtsangelegenheiten und in welchem Umfang dies erfolgt, richtet sich nach Ihrem jeweiligen Rechtsschutzversicherungsvertrag. Bitte beachten Sie, dass es bei vielen Rechtsschutzversicherungen einen Selbstbehalt gibt. Weiters ist die Versicherungssumme zu beachten, die die Höchstleistung der Versicherung begrenzt. Besonders bei hohen Streitwerten kann es da rasch zu einer Ausschöpfung der Versicherungssumme kommen. In diesem Fall werden Sie gewarnt und müssten Sie im Falle des Prozessverlustes die durch die Rechtsschutversicherung nicht gedeckten Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen.
WIDERRUFSRECHT für VERBRAUCHER bei FERNABSATZGESCHÄFTEN
Sofern Sie den Auftrag an Dr. Nikolaus Walkner als Privatperson (Verbraucher iSd KSchG) erteilen, nicht jedoch, sofern dies als Unternehmer erfolgt, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Auftragsvertrag an Dr. Nikolaus Walkner zu widerrufen, sofern dieser über Internet, Telefon oder Telefax oder Haustürgeschäft zustande gekommen ist. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie an
Dr. Nikolaus Walkner, LL.M.
Rechtsanwalt
Freyung 4, Top 13-14
Palais Daun Kinsky
1010 Wien
T: 0664 50 29 699
mittels eindeutiger Erklärung (zB ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Auftragsvertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Sie können auch verlangen, dass Dr. Nikolaus Walkner vor Ablauf der Widerrufsfrist für Sie tätig wird und Sie damit auf Ihr Widerrufsrecht verzichten. Wenn Sie eine unterfertigte Vollmacht oder Unterlagen zur Bearbeitung übermitteln, Sie auf Ihr Widerrufsrecht hingewiesen wurden, und Sie uns zur sofortigen Bearbeitung auffordern, gilt dies als Verzicht auf Ihr Widerrufsrecht.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, werden Ihnen alle Zahlungen, die von Ihnen erhalten wurden, einschließlich allfälliger Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Dr. Nikolaus Walkner von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster Widerrufsformular für Verbraucher
An
Dr. Nikolaus Walkner, LL.M.
Rechtsanwalt
Freyung 4, Top 13/14
Palais Daun Kinsky
1010 Wien
E-Mail: walkner@kanzlei-walkner.at
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistungen:
Bestellt am:
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
___________
(*) Unzutreffendes streichen.